Termine
Termine nur nach Vereinbarung in meiner Kanzlei oder an einem Ort Ihres Vertrauens.
Die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Dienstleistungen ist grundsätzlich mit Kosten verbunden. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich geregelt. Es besteht die Möglichkeit von Honor- und Erfolgsvereinbarungen. Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr gemäß § 34 Abs. 1 letzter Halbsatz RVG jedoch höchstens 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Für Beratungsgespräche, die an einem Ort Ihres Vertrauens stattfinden, stelle ich Ihnen keine Fahrtkosten in Rechnung, wenn der Ort nicht mehr als 150 km vom Kanzleistandort entfernt liegt. Das Gleiche gilt für erste Gespräche, in denen Sie mich beauftragen.
